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Uni-Wissen

Wie kann man eine Rechnung schreiben?

Was man braucht: PC, Textverarbeitungssoftware, Drucker
Zeitaufwand: Etwa eine halbe Stunde bis Stunde
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
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Rechnungen werden vom deutschen Gesetzgeber in zwei Kategorien eingeteilt, der normalen Rechnung, welche gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erstellen ist und der Kleinbetragsrechnung, für Beträge unter 150,- Euro. Diese ist nach § 33 der Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung anzufertigen.
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Aufgebaut ist die Rechnung ähnlich einem Geschäftsbrief. Dem Briefkopf mit der eigenen Adresse (Rechnungsersteller) ist jedoch zusätzlich noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Id-Nr.) hinzuzufügen. Falls nicht vorhanden ist auch eine Kontaktmöglichkeit per Telefon, Fax oder E-Mail zu hinterlegen.
3
Nun folgt die vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers. Dazu ist das Rechnungsdatum sowie die Rechnungsnummer anzugeben. Letztere muss eine fortlaufende eineindeutige Nummer sein, die in einem laufenden Geschäftsjahr nur einmal vergeben werden darf.
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Der eigentlichen Rechnung können eine kurze Anrede und ein bis zwei erläuternde Sätze vorangestellt werden. Dies bleibt dem Verfasser überlassen. Dann folgt eine Aufzählung der gelieferten Artikel beziehungsweise Dienstleistungen, welche in Rechnung gestellt werden. Dafür empfiehlt sich, vor allem bei langen Rechnungen, die tabellarische Form. Die einzelnen Spalten sollten als Information die Anzahl (inklusive Einheit), die Artikelbezeichnung und –nummer, den Einzelpreis sowie den Gesamtpreis beinhalten.
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Der Gesamtrechnungsbetrag muss als Summe am Ende der Tabelle ausgewiesen werden, und zwar einmal als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer und dann noch einmal als Bruttobetrag mit enthaltener Umsatzsteuer. Darüber hinaus ist der genaue Umsatzsteuerbetrag noch einmal gesondert auszuweisen.
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Abschließend sind noch Informationen zur Fälligkeit der Rechnung nötig sowie Angaben zu Bankverbindungen, damit der Rechnungsempfänger die Rechnung bezahlen kann.
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Bei Kleinbetragsrechnungen unter 150,- Euro sind keine Angaben zum Rechnungsempfänger, der Rechnungsnummer sowie eine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer notwendig (Beispiel: Rechnungen in Gaststätten).