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Uni-Wissen

Wie kann man ein Zwischenzeugnis schreiben?

Was man braucht: PC, Textverarbeitungssoftware
Zeitaufwand: Circa ein bis zwei Stunden
Schwierigkeit: Mittel bis schwer
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Ein Zwischenzeugnis kann immer dann hilfreich sein, wenn man lange Zeit in einer Abteilung gearbeitet hat und diese nun wechseln möchte, ohne jedoch das Unternehmen zu verlassen. Zwischenzeugnisse erleichtern es später dem Arbeitgeber, ein ausführliches Gesamtzeugnis zu erstellen.
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Um ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis erstellen zu können, ist es wichtig, die genauen Floskeln, die sogenannte „Zeugnissprache“, zu kennen und diese richtig anwenden zu können (Google Suchbegriff: „Zeugniscode“ ). Die einzelnen Floskeln können Schulnoten von 1 bis 5 zugeordnet werden und geben somit ein Gesamturteil über die Arbeitsweise des Beurteilten wieder.
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Eingeleitet wird das Zwischenzeugnis mit den wichtigsten Personaldaten und dem Ort der Tätigkeit (Beispiel: „Herr …, geboren am … war vom … bis … in der Abteilung … beschäftigt.“).
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Nun folgt eine kurze Beschreibung des Werdegangs innerhalb der Abteilung (Beispiel: „Er war zunächst als …, später als … eingesetzt.“). Anschließend wird kurz die Tätigkeit beschrieben (Beispiel: „Zu seinen Aufgaben zählte: …“).
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Nun folgt der Teil des Zwischenzeugnisses, in dem die eigentliche Leistung des Mitarbeiters beurteilt wird.
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Die allgemeine Bereitschaft des Mitarbeiters (Beispiel: „Er zeigte stets ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative.“).
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Die Befähigung des Mitarbeiters, seine Tätigkeit auszuüben (Beispiel: „Er verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe, ist ausdauernd und äußerst belastbar.“).
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Das Fachwissen des Mitarbeiters (Beispiel: „Aufgrund seines fundierten Fachwissens und seiner überdurchschnittlichen Eigeninitiative konnte er die ihm aufgetragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllen.“).
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Die Arbeitsweise des Mitarbeiters (Beispiel: „Er führte ihm übertragende Aufgaben stets selbstständig und äußerst effizient aus.“).
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Der Arbeitserfolg des Mitarbeiters (Beispiel: „Seine Arbeitsqualität wurde stets höchsten Ansprüchen gerecht“).
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Abschließend folgt ein zusammenfassendes Leistungsurteil, die Gesamtnote. Sie ist in den meisten Fällen ausschlaggebend (Beispiel: „Er erledigte sämtliche Aufgaben stets zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit.“).