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Wo kann man studieren, ohne Studiengebühren zahlen zu müssen?

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Zunächst einmal sind die Studiengebühren von den allgemeinen Semestergebühren, welche die Hochschulen erheben, um ihre laufenden Kosten zu decken, zu differenzieren. Sie wurden vornehmlich in den Jahren 2006 und 2007 in einigen Bundesländern eingeführt, wobei die Länder über die Höhe, bestimmte Sonderklauseln und die Verwendung der Gelder souverän entscheiden können.

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Die aktuelle Situation in den einzelnen Bundesländern stellt sich wie folgt dar:

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Baden-Württemberg: Derzeit sind pro studiertes Semester 500,- Euro zu bezahlen, die jedoch vom Land auch vorfinanziert werden. Eine Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 ist geplant.

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Bayern: Derzeit sind je studiertem Semester 100,- bis 500,- Euro zu entrichten, wobei die Gebühren durch die Hochschulen selbst bestimmt werden können. Für berufsbegleitende Studiengänge sind sogar Semesterbeiträge bis 2.500,- Euro vorgesehen. Eine Abschaffung dieser Gebühren ist nicht geplant.

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Berlin: Es werden keine Studiengebühren erhoben und eine Einführung ist nicht geplant.

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Brandenburg: Hier werden ebenfalls auf lange Sicht keine Studiengebühren erhoben.

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Bremen: In Bremen werden 500,- Langzeitgebühren ab dem 15. Semester erhoben. Derzeit ist eine Regelung ausgesetzt, nach der Studierende mit Erstwohnsitz außerhalb Bremens ab dem 3. Semester ebenfalls 500,- Euro zu zahlen haben.

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Hamburg: In Hamburg werden 375,- Euro Gebühren je Semester fällig. Eine Abschaffung ist zum Wintersemester 2012/13 geplant.

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Hessen: Es werden keine Studiengebühren erhoben.

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Mecklenburg-Vorpommern: Derzeit werden keine Studiengebühren erhoben.

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Niedersachsen: Je Semester sind 500,- Euro Studiengebühren zu entrichten. Nach Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester werden höhere Langzeitgebühren fällig. Eine Abschaffung ist nicht geplant.

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Nordrhein-Westfalen: Keine Erhebung von Studiengebühren auf lange Sicht.

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Rheinland-Pfalz: Derzeit sind 675,- Euro Langzeitgebühren zu zahlen. Eine Abschaffung ist kurzfristig geplant.

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Saarland: Langzeitgebühren bis zu 400,- Euro pro Semester sind zum Wintersemester 2010/11 eingeführt worden.

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Sachsen-Anhalt: Aktuell sind 500,- Euro Langzeitgebühren zu entrichten. Keine Abschaffung geplant.

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Sachsen: Derzeitig werden lediglich Studiengebühren für ein Zweitstudium verlangt. Eine Einführung von Langzeitgebühren ist vorgesehen.

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Schleswig-Holstein: Es werden keine Studiengebühren erhoben.

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Thüringen: Derzeit sind 500,- Euro Langzeitgebühren zu entrichten. Eine Abschaffung ist nicht geplant.