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Uni-Wissen

Wie und wo kann man mit Hauptschulabschluss studieren?

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Der Hauptschulabschluss ist von allen in Deutschland erreichbaren Schulabschlüssen, nach Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur, der geringwertigste und erlaubt nicht direkt die Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen deutschen Hochschule. Dennoch existieren verschiedene Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten.
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Die erste Möglichkeit bietet der Besuch einer weiterführenden Schule, um zunächst einen höherwertigen Abschluss, wie beispielsweise die fachgebundene Hochschulreife, das Fachabitur oder das Abitur zu erreichen. Hierfür eignen sich für berufstätige Abendschulkurse, wie sie etwa an Volkshochschulen angeboten werden. Eine Alternative sind Fernschulen, die akkreditierte Aus- und Weiterbildungsprogramme anbieten. Der Nachteil an dieser Ausbildungsform ist jedoch das hohe Maß an Selbstdisziplin, welches verlangt wird.
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Eine weitere Möglichkeit bietet der Weg einer Berufsausbildung mit anschließender oder gleichzeitiger Weiterbildung. Während der Ausbildung kann eine weiterbildende Schule, beispielsweise eine höhere Handelsschule besucht werden, um die fachgebundene Hochschulreife zu erreichen. Mit diesem Abschluss besteht die Möglichkeit, ein Studium an einer staatlichen Fachhochschule aufzunehmen.
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Alternativ dazu besteht nach einer Ausbildung, welche mindestens drei Jahre umfassen und mit einer IHK Prüfung abschließen sollte, die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Techniker zu absolvieren oder, einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, die Meisterprüfung zu absolvieren.
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Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker erlaubt es, an ausgewählten Hochschulen (ausschließlich Fachhochschulen und private Hochschulen) ein Studium aufzunehmen. Sie ist jedoch nicht offiziell der fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt.
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Die Meisterprüfung beziehungsweise der beurkundete Meisterbrief ist dagegen der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt, europaweit anerkannt und erlaubt die Aufnahme jeglichen Studiums an allen deutschen staatlichen Hochschulen.
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Eine andere Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, besteht vor allem im künstlerisch-kreativen Bereich, beispielsweise in den Studienfächern Kunst, Design, Mode, Musik, Gestaltung, etc. In diesen Fächern kommt es weniger auf die schulische Vorbildung als auf die künstlerische beziehungsweise kreative Begabung der Bewerber an, welche in speziellen Bewerbungsverfahren abgeprüft wird. Hier haben also in erster Linie diejenigen Bewerber Chancen, die sich durch ihr Talent hervorheben und weniger durch Noten oder Schulabschlüsse.
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Die letzte Möglichkeit, mit einem Hauptschulabschluss einen Studienplatz zu erhalten ist die sogenannte Härtefallregelung, die in einigen Hochschulrahmengesetzen der Bundesländer inkludiert ist. Diese erlaubt es den Hochschulen in dem jeweiligen Bundesland, auch dann Bewerber zuzulassen, wenn diese keine geeignete Hochschulzugangsberechtigung vorbringen können, sich aber durch andere, besondere Fähigkeiten von den restlichen Bewerbern abheben. Ein Bundesland, das solch eine Regelung in seinem Hochschulrahmengesetz verankert hat, ist Hamburg.