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Uni-Wissen

Wie schreibt man ein PlÀdoyer?

Was man braucht: Gesetzestext, BeweisstĂŒcke
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Ein rein juristisches PlĂ€doyer basiert auf den Ergebnissen der Hauptverhandlung. Diese ist zunĂ€chst also aufmerksam zu verfolgen und eventuell durch eigene BeweisfĂŒhrungen zu beeinflussen.
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FĂŒr ein nicht-juristisches PlĂ€doyer ist der vorgegebene Text ausfĂŒhrlich zu lesen.
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Im PlÀdoyer gibt man zunÀchst kurz den Sachverhalt mit eigenen Worten und eigenen Schlussfolgerungen wieder.
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Im nĂ€chsten Schritt ist auf die Beweise einzugehen und diese fĂŒr die Gesamttat zu wĂŒrdigen. Bereits hier sollte fair mit allen Beweisen verfahren werden, anstatt missliebige zu ignorieren.
5
Die LÀnge des PlÀdoyers ist nicht vorgegeben, man sollte aber nicht zu weit abschweifen, sondern bei Fakten bleiben.
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Im nicht-juristischen PlÀdoyer sind entsprechende Textstellen nebst deren Schlussfolgerungen zu nennen.
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Im juristischen PlĂ€doyer folgt nun die rechtliche WĂŒrdigung unter Nennung der verletzten Gesetze. Mit welchen Taten wurden welche Gesetze verletzt, welche TatbestĂ€nde liegen vor usw. Hier sollte sehr genau und wenn möglich nahe am Wortlaut der Normen argumentiert werden.
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Im nicht-juristischen PlÀdoyer kann eine AbwÀgung widerstreitender Textstellen vorgenommen und entschieden werden.
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Aus der rechtlichen WĂŒrdigung ist das Strafmaß zu ermitteln. Liegen mehrere Einzelstrafe vor, sind diese zunĂ€chst zu nennen und daraus eine Gesamtstrafe zu bilden.
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Dies sollte fĂŒr alle Beteiligten so verstĂ€ndlich und nachvollziehbar wie möglich geschehen.
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Abschließend sind dem Gericht etwaige AntrĂ€ge etwa ĂŒber die Strafaussetzung zur BewĂ€hrung oder der endgĂŒltigen Einziehung von gesicherten Beweismitteln zu stellen.
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Auch AntrĂ€ge ĂŒber die Kostenentscheidung oder strafrechtliche Nebenentscheidungen sind vorzutragen.