Kategorien
Uni-Wissen

Wie kann man ein Testament schreiben?

Was man braucht: Stift, Papier, Computer, Drucker
Kostenpunkt: Notarkosten fallen an, wenn das Testament maschinell erstellt wird
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
1
ZunĂ€chst einmal ist es essenziell, ein Testament so zu verfassen, dass es als offizieller Letzter Wille anerkannt werden kann. DafĂŒr ist es notwendig, das Testament entweder vollstĂ€ndig handschriftlich zu verfassen oder aber ein maschinell geschriebenes Testament notariell beurkunden zu lassen.
2
Handschriftliche Testamente können an vom Verfasser bestimmten Orten aufbewahrt werden. Sie mĂŒssen jedoch nach seinem Tod von den Erben gefunden werden können. Maschinell verfasste Testamente werden von dem Notar beim jeweilig zustĂ€ndigen Nachlassgericht im Original hinterlegt.
3
Es gibt keine besonderen Normen, die bei der Erstellung des Testamentes berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. Ist etwas unklar, springen die gesetzlichen Erbfolgeregelungen ein, wobei das Testament immer Vorrang hat. Daher kann man seinen Letzten Willen völlig frei gestalten.
4
Inhaltlich sollte das Testament zunĂ€chst klar als solches erkennbar sein. Daher sollte man es entsprechend titulieren (Beispiel: „Testament“ oder „Letzter Wille“). Wichtig ist auch, das Datum der Erstellung zu vermerken.
5
Nun folgt eine kurze Einleitung, in welcher der Verfasser seinen Letzten Willen darlegt (Beispiel: „Ich, Martin Schmidt, geboren am 28.02.1948, wohnhaft Gartenstraße 1 in Schöningen, bestimme als meinen Letzten Willen:…“).
6
Nun gilt es die Erbfolge zu erlĂ€utern, in der man seine BesitztĂŒmer vererben möchte. Zu beachten ist hier, dass der Gesetzgeber gewissen Erben Pflichtteile zugesprochen hat, die durch das Testament nicht ausgeklammert werden können (dies ist nur in HĂ€rtefallen, beispielsweise bei Todesdrohungen möglich). Der Pflichtteil sollte daher bei der Nachlassregelung entsprechend berĂŒcksichtigt werden.
7
Nun muss das Testament noch unterschrieben werden. Maschinell erstellte Testamente sind auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und einem Notar zur Beurkundung vorzulegen. Dann ist das Testament fertig und gĂŒltig.